Ratgeber

Kfz-Zulassung

Bei der Kfz-Zulassung können Autos auf der Zulassungsstelle nicht nur angemeldet (zugelassen), sondern auch um- und abgemeldet werden. Auskunft darüber, welche Unterlagen hierfür nötig sind, erteilt die zuständige Behörde. Alle Autos, die in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen, benötigen eine amtliche Kfz-Zulassung. Dies gilt für Neuwagen und Gebrauchtwagen gleichermaßen.

Was brauche ich, wenn ich mein Kfz zulassen möchte?

Für die Kfz-Zulassung sind verschiedene Unterlagen notwendig, die der Zulassungsstelle vorzulegen sind. Dazu gehören folgende Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Feinstaubplakette
  • Personalausweis (alternativ: Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Nachweis der vorhandenen PKW-Haftpflichtversicherung

Bei Fahrzeugen, die schon einmal zugelassen waren (wie Gebrauchtwagen) und umgemeldet werden sollen, ist zusätzlich zu den genannten Unterlagen noch mitzubringen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung

Handelt es sich um bereits abgemeldetes Fahrzeug, ist darüber hinaus die Abmelde- oder Stilllegebescheinigung vorzulegen.

Was kostet die Zulassung?

Es gibt keine einheitliche Gebührenordnung für die Kfz-Zulassung. Die Städte und Gemeinden dürfen die Gebühren nach eigenem Ermessen festlegen. Wie hoch sie ausfallen, hängt jedoch nicht nur vom Wohnort ab. Auch der Fahrzeugtyp und die Zulassungsdauer haben einen Einfluss auf die Höhe der Kosten. Fahrzeughalter, die ein Kfz zulassen möchten, bezahlen im Durchschnitt 26 Euro für ein Neufahrzeug und 28 Euro für einen Gebrauchtwagen. Eine entsprechende Änderung der Fahrzeugpapiere schlägt durchschnittlich mit 11 Euro zu Buche, während die Ausstellung der Feinstaubplakette noch einmal etwa 5 Euro kostet.

Hinweise zum An-, Ab- und Ummelden

Bei der Zulassungsstelle ist es nicht nur möglich Autos anzumelden (zuzulassen), sondern sie auch um- beziehungsweise abzumelden. Die Anmeldung bezieht sich auf die Zulassung von Neuwagen oder Fahrzeugen, die aktuell abgemeldet oder stillgelegt sind. Eine Ummeldung ist dann nötig, wenn der Fahrzeugbesitzer wechselt, zum Beispiel nach dem Kauf eines bereits zugelassenen Gebrauchtwagens. Die Abmeldung bedeutet schließlich, dass das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf und stillgelegt wird. Für diese Vorgänge sind jeweils andere Unterlagen erforderlich. Welche dies sind und welche Gebühren für die einzelnen Dienstleistungen anfallen, lässt sich bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

Vollmacht zur Kfz-Zulassung

Fahrzeugbesitzer, die keine Zeit haben, persönlich auf der Zulassungsstelle zu erscheinen, können einen Vertreter beauftragen. Hierbei kann es sich um einen Verwandten, Bekannten, Freund oder Nachbarn handeln. Voraussetzung ist, dass die Vertrauensperson nicht nur sämtliche erforderlichen Unterlagen (einschließlich des eigenen Personalausweises), sondern auch eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters für die Kfz-Zulassung vorlegen kann. Diese Vollmacht sollte folgende Informationen enthalten:

  • Wer gibt die Vollmacht zur Zulassung? (Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort)
  • Wer erhält die Vollmacht zur Zulassung? (Vorname, Name, Anschrift)
  • Um welches Fahrzeug handelt es sich? (Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer, Farbe, eventuell auch amtliches Kennzeichen)
  • Soll dieses Fahrzeug angemeldet, umgemeldet oder abgemeldet werden?
  • Von welchem Konto soll die Kfz-Steuer eingezogen werden? (Kontoinhaber, IBAN oder Bankleitzahl und Kontonummer, einschließlich Unterschrift des Vollmachtgebers/Kontoinhabers als Einverständniserklärung zu dem Lastschriftverfahren)

Die gesamte Vollmacht ist von dem Vollmachtgeber zu unterschreiben und der Zulassungsstelle im Original mitzubringen. Dies gilt auch für alle anderen Dokumente, die ebenfalls im Original vorzulegen sind. Kopien sind nicht ausreichend.

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