Ratgeber

Kfz-Abmeldung

Die Kfz-Abmeldung kann - anders als die Anmeldung - in jeder Zulassungsstelle vorgenommen werden. Fahrzeugbesitzer, die zum Beispiel wegen eines Verkaufs ihr Kfz abmelden möchten, können dies überall tun und sind nicht an einen bestimmten Ort gebunden. Das vereinfacht den Verkauf gebrauchter Autos.

Achtung: Bis zur Abmeldung des Fahrzeugs haftet der ehemalige Halter für alle Schäden, die mit dem Fahrzeug verursacht werden. Dazu gehören Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden bis hin zu Unfallschäden, die erheblich teurer sind und eine Rückstufung der in der Versicherung des Kfz zur Folge haben können. Deshalb ist es wichtig, am besten noch vor dem Verkauf das Kfz abmelden zu lassen.

Das aktuelle Zulassungsrecht von 2007 unterscheidet nicht mehr zwischen einer vorübergehenden und endgültigen Stilllegung eines Autos. Vielmehr gilt die Kfz-Abmeldung höchstens für sieben Jahre, danach erlischt die Betriebserlaubnis automatisch. Soll das Auto dann wieder zugelassen werden, muss es erst eine komplette Hauptuntersuchung absolvieren. Sie kann aber auf Antrag auch in eine endgültige Außerbetriebsetzung umgewandelt werden. Letzteres ist dann sinnvoll, wenn eine erneute Inbetriebnahme innerhalb der nächsten sieben Jahre definitiv ausgeschlossen ist.

Welche Unterlagen werden zur Kfz-Abmeldung benötigt?

Für die Abmeldung eines Fahrzeugs benötigt die Zulassungsstelle den Personalausweis des Fahrzeughalters, die Autokennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief). Handelt es sich um eine endgültige Kfz-Abmeldung, ist ein Verwertungsnachweis der Altauto-Annahmestelle vorzulegen.

Was kostet es, wenn ich mein Kfz abmelden möchte?

Die Kfz-Abmeldung kostet ungefähr 6 Euro, wenn das Auto aus demselben Zulassungsbezirk stammt. Die Abmeldung von Autos aus anderen Zulassungsbezirken ist in der Regel teurer: Hier werden Gebühren in Höhe von durchschnittlich 10 Euro erhoben. Bei jeder Abmeldung werden die Autokennzeichen durch das Abrubbeln der HU- und AU-Plakette entwertet. Sie stehen dann wieder zur erneuten Vergabe zur Verfügung. Der ehemalige Besitzer kann sich die Kennzeichen für das nächste Fahrzeug reservieren, was mit zusätzlichen Kosten (ca. 3 Euro) verbunden ist. Je nach Bundesland ist eine Reservierungsdauer von 6 bis 12 Monaten möglich.

Vollmacht zur Abmeldung

Kann der Fahrzeughalter aus beruflichen oder privaten Gründen die Kfz-Abmeldung nicht persönlich vornehmen lassen, kann er eine Vertrauensperson hiermit beauftragen. Diese benötigt - anders als bei der An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs - keine schriftliche Vollmacht. Sie muss lediglich die erforderlichen Unterlagen in die Zulassungsstelle mitbringen.

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