Ratgeber

Kfz-Ummeldung

Wenn ein Auto seinen Halter wechselt oder der Halter in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, ist das Kfz umzumelden. Die Kfz-Ummeldung ist auf jeder für den neuen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle möglich. Achtung: Fahrzeugbesitzer haben laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Pflicht, ihr Auto nach einem Umzug "unverzüglich" umzumelden. Genauere Angaben zur maximal möglichen Frist macht die Verordnung nicht. Die Behörde darf hier in eigenem Ermessen entscheiden. Dauert die Kfz-Ummeldung zu lange, droht ein Bußgeld.

Bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks ist meist keine komplette Kfz-Ummeldung erforderlich. Es reicht in der Regel aus, die neue Adresse in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen zu lassen. Ein Wechsel des Autokennzeichens ist übrigens seit 2015 nicht mehr zwingend erforderlich. Fahrzeugbesitzer dürfen selbst entscheiden, ob sie ihr bisheriges Kennzeichen weiter nutzen möchten oder nicht.

Welche Unterlagen werden zur Kfz-Ummeldung benötigt?

Für die Kfz-Ummeldung sind folgende Unterlagen erforderlich, die der Zulassungsstelle im Original vorzulegen sind:

  • Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung
  • Bankverbindung für das Lastschriftverfahren zum Einzug der Kfz-Steuer

Sofern vorhanden bzw. erforderlich sind die bisherigen Autokennzeichen und ein Nachweis über die letzte bestandene Hauptuntersuchung (HU) mitzubringen. Falls nötig, ist auch die bestandene Abgasuntersuchung (AU) zu belegen. Fehlt nur ein einziges dieser Dokumente kann die Behörde das Kfz nicht ummelden. Um Zeit und Kosten zu sparen und unnötige Wege zu verhindern, empfiehlt sich deshalb das Anlegen einer Checkliste.

Was kostet es, wenn ich mein Kfz ummelden möchte?

Die Kosten für eine Kfz-Ummeldung schwanken je nach Zulassungsbezirk. Im Durchschnitt ist jedoch mit Kosten von ca. 26 Euro (ohne Halterwechsel) bzw. 29 Euro (mit Halterwechsel) zu rechnen. Der Eintrag einer neuen Adresse in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kostet durchschnittlich ca. 12 Euro. Sollen neue Autokennzeichen angebracht werden, kosten diese extra. Falls gewünscht, fallen für die Reservierung (ca. 3 Euro) und Ausstellung (ca. 10 Euro) von Wunschkennzeichen zusätzliche Gebühren bei der Behörde an.

Vollmacht zur Ummeldung

Hat der Fahrzeughalter selbst keine Zeit oder Gelegenheit, sein Kfz ummelden zu lassen, kann er eine andere Person beauftragen, dies zu tun. Dazu ist der beauftragten Person eine schriftliche Vollmacht auszustellen, die sie nachweislich berechtigt, das Kfz ummelden zu lassen. Selbstverständlich muss sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe oben) mitbringen. Darüber hinaus ist eine unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorzulegen.

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