Fahr­anfänger

Fahranfänger sind Personen, die ihren Führerschein kürzlich mit Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrprüfung erworben haben und sich innerhalb einer zweijährigen Probezeit befinden. Allgemein gilt, dass Fahranfänger bis zu einem Alter von 23 Jahren als solche zählen. Dies hat jedoch weniger mit dem Begriff Fahranfänger zu tun, sondern eher mit der tariflichen Einstufung beim Kfz-Versicherungsvergleich. Regulär sind die Versicherungstarife für junge Fahrer höher angesetzt, als die Tarife für ältere und erfahrenere Fahrer. Die Tarifgestaltung liegt vor allem in der nachgewiesenen Theorie, dass junge Autofahrer und Fahranfänger eher einen Autounfall verursachen, als ältere Fahrer. Das Unfallrisiko ist somit erhöht.

Fahranfänger, die ihr Auto neu versichern möchten, werden regulär mit der Haftpflicht-Schadenfreiheitsklasse SF 0 eingestuft, was einem Beitragssatz bis 230% entspricht. Drei Jahre nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF ½ . Dies entspricht einem Beitragssatz für die Kfz-Haftpflicht von bis zu 140%. Für alle Fahranfänger, die von den günstigen Beitragssätzen ihrer Eltern profitieren wollen, empfiehlt sich der Abschluss einer Zweitwagenversicherung über die Eltern.

Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis haben Fahranfänger zunächst einen Führerschein auf Probe. Sollte innerhalb der Probezeit ein Unfall bzw. ein Verkehrsdelikt verursacht werden, so kann sich die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern. Ggf. ist der Fahranfänger dazu verpflichtet, an einem kostenintensiven Aufbauseminar (Nachschulung) teilzunehmen. Ein klarer Verstoß ist der Konsum von Alkohol. Seit dem Jahr 2007 existiert für Fahranfänger in der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres die 0-Promille-Grenze. Der Verzehr von alkoholischen Getränken vor Antritt einer Autofahrt ist verboten. Das Alkohol-Verbot gilt nicht für Beifahrer.

Fahranfänger mit 17

Das begleitete Fahren ab 17 ermöglicht es den PKW-Führerschein (Klasse B, BE) bereits vor dem 18. Geburtstag zu erwerben und zu nutzen. Bedingung dafür ist, dass die Fahranfänger mit 17 von einer erwachsenen Person begleitet werden, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 5 Jahren einen gültigen PKW-Führerschein besitzen. Die 0,5-Promille Grenze ist für die begleitende Person zu beachten.

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