Deckungssumme

In den Verträgen zur Haftpflichtversicherung des Kfz wird grundsätzlich eine Deckungssumme festgeschrieben. Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, den die Versicherung für einen einzigen Schaden bezahlt. In der Regel werden die Versicherungsverträge bei einer Summe von mehreren Millionen Euro gedeckelt:

  • bis zu 7,5 Mio. Euro für Personenschäden
  • bis 1,12 Mio. Euro für Sachschäden
  • bis 50.000 Euro für Vermögensschäden

Sollte der Schaden diesen Betrag übersteigen, ist die Differenz vom Versicherungsnehmer zu tragen. Die Versicherungen übernehmen höhere Schäden mitunter aus Kulanz. Dazu sind sie vom Gesetz her jedoch nicht verpflichtet. Eine hohe Deckungssumme gibt dem Versicherten ein Höchstmaß an Sicherheit. In vielen Verträgen kann die Deckung auf Wunsch des Versicherten erhöht werden. Mit der höheren Deckung steigt die zu zahlende Versicherungsprämie an.

Auf den ersten Blick mag eine Deckungssumme von mehreren Millionen Euro als hoch erscheinen. Bei einem schweren Unfall mit vielen Verletzten und einem hohen Sachschaden kann die Deckungssumme jedoch schnell überschritten werden. Wird die alleinige Schuld des Versicherten festgestellt, kommt die Versicherung für den gesamten Schaden auf. Dies betrifft nicht nur die ärztliche Versorgung und die Rehabilitation der Verletzten, sondern auch die Bergungskosten, die Begleichung der materiellen Schäden und des Schmerzensgeldes. Auch Verdienstausfälle und Überführungskosten können dem Unfallverursacher in Rechnung gestellt werden. Eine Überschreitung der Deckungssumme kann gravierende wirtschaftliche Folgen für den Unfallverursacher haben. Aus diesem Grund gewähren hohe Deckungssummen ein hohes Maß an Sicherheit.

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