Versicherungs­nehmer

Als Kfz-Versicherungsnehmer wird die Person bezeichnet, die mit einem ausgewählten Kfz-Versicherer einen Kfz-Versicherungsvertrag eingeht. Der Vertrag wird in Regel für ein Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch, sofern er nicht durch den Versicherungsnehmer der Kfz-Versicherung gekündigt wird. Im Rahmen des Versicherungsvertrages übernimmt der Kfz-Versicherungsnehmer sämtliche Rechte und Pflichten, die sich aus der gemeinsamen Vereinbarung und Anerkennung der AGBs ergeben. Primär ist dabei die Zahlung der Versicherungsprämie an den Versicherer bzw. Versicherungsgeber. Der Versicherer übernimmt im Gegenzug die Haftung für das versicherte Risiko, das mindestens den gesetzlichen Haftpflichtschutz miteinschließt.

Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig der Fahrzeugbesitzer oder Fahrer sein. Gleiches gilt für den Fahrzeughalter, auf den das Auto zugelassen wird. Versicherungsnehmer ist demnach nur die Person, die den Versicherungsantrag bei der Autoversicherung gestellt hat. Günstige Autoversicherungen können auf dem Portal GELD.de verglichen und online abgeschlossen werden.

Der Kfz-Versicherungsnehmer zahlt auf die ihm entgegenbrachte Versicherungsleistung eine Versicherungssteuer. In welchem zeitlichen Rhythmus (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) der Versicherungsnehmer den Versicherungsbeitrag begleicht, entscheidet er selbst. In der Regel ist die jährliche Zahlung günstiger, da hier keine unterjährigen Zinsen an den Versicherten übertragen werden.

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