Begleitetes Fahren

Seit das Begleitete Fahren eingeführt wurde, dürfen 17jährige ihren Führerschein ablegen und Auto fahren. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr allerdings nur, wenn auf dem Beifahrersitz ein Begleiter sitzt. Ist die theoretische und praktische Prüfung erfolgreich bestanden, erhält der künftige Autofahrer eine Prüfbescheinigung, die erst nach dem 18. Geburtstag in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt werden kann. Die Prüfbescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig und nur mit der Auflage, dass eine begleitende Person, die namentlich bekannt ist, auf dem Beifahrersitz des Autos anwesend ist. Diese Person muss mindestens fünf Jahre lang selbst über einen Führerschein verfügen, dreißig Jahre alt sein und darf maximal einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister haben. Wer am begleiteten Fahren teilnimmt, muss die Prüfbescheinigung und den Personalausweis mitführen und auf Verlangen vorzeigen. In der Bescheinigung sind alle Personen namentlich aufgeführt, die begleiten dürfen.

Der ADAC begrüßte die Einführung des Begleiteten Fahrens, da die Fahranfänger somit mehr Fahrpraxis erhalten, bevor sie alleine im Auto unterwegs sind. Für diese Gruppe bestehen immer noch die höchsten Risiken im Straßenverkehr, da Fahranfänger viele Gefahren nicht adäquat einschätzen können und sich zudem oft riskanter im Straßenverkehr verhalten.

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