Vorvertragliche Anzeige­pflicht

Als Versicherungsnehmer einer Hundehaftpflicht- oder Hundekrankenversicherung haben Sie bestimmte Verpflichtungen gegenüber dem Versicherer – vor Abschluss der Police und auch während der Laufzeit. Diese werden als (vorvertragliche) Anzeigepflicht bezeichnet. Die vorvertragliche Anzeigepflicht umschreibt die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben, die im Versicherungsvertrag festgehalten sind. Diese Angaben stellen die Grundlage für den Versicherungsvertrag Ihrer Hundeversicherung dar. Bei Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung bezieht sich die Anzeigepflicht speziell auf alle Angaben, die mit der Rasse und dem Alter des Hundes in Zusammenhang stehen. Auch wenn manche Anbieter die Versicherung der Hundehaftpflicht aufgrund der Hunderasse oder des (hohen) Alters des Vierbeines ablehnen, sollte man nicht flunkern, sondern die Angaben wahrheitsgemäß vornehmen.

Konsequenz bei Nichteinhaltung der Anzeigepflicht

Es ist wichtig, dass der Versicherte die Anzeigepflicht sehr genau nimmt. Falsche Angaben können im schlimmsten Falle zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wurden die Angaben vorsätzlich gefälscht, kommt dies unter Umständen einer Straftat gleich. Aus diesem Grund sollte die Einhaltung der Anzeigepflicht vom Versicherten ernst genommen werden.

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