Selbst­beteiligung

Unter Selbstbeteiligung, manchmal auch Selbstbehalt genannt, wird in der Hundeversicherung der Betrag verstanden, den der versicherte Hundehalter bei einem Haftpflichtschaden durch seinen Vierbeiner selbst zahlen muss.

Wahlfreiheit und Höhe der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist ein optionaler Bestandteil in der Hundehalterhaftpflichtversicherung. Bei jedem Schaden beteiligt sich der Versicherte mit dem im Vertrag festgelegten Betrag. Kleine Bagatellschäden, die unterhalb des festgelegten Betrages liegen, werden nicht als versicherungsrelevanter Schaden gewertet. Die Selbstbeteiligung bei der Hundehaftpflichtversicherung liegt zwischen 100 und 1.000 Euro. Hundeversicherungsverträge mit Selbstbeteiligung haben einen günstigeren Versicherungsbreitag.

Es gilt zu beachten: Während der Laufzeit der Hundehaftpflichtversicherung kann die Höhe der Selbstbeteiligung bei den meisten Versicherern nicht verändert werden. Erst mit Abschluss eines neuen Vertrages bzw. mit Ende der vereinbarten Versicherungsdauer ist eine neue Festlegung der Selbstbeteiligung möglich.

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