Schmerzensgeld

Schmerzensgeld wird im Rahmen der Hundehaftpflicht an Personen gezahlt, die einen körperlichen oder seelischen Schaden durch einen Hund erlitten haben. Bei Schmerzensgeld handelt es sich um eine Einmalzahlung, die – sofern der Hundehalter versichert ist – von der Hundehaftpflichtversicherung vollständig übernommen wird.

Gründe und Höhe für Schmerzensgeld

Der häufigste Schaden, der durch einen Hund verursacht wird und ein Schmerzensgeld rechtfertigt, ist der Hundebiss. Ein Schmerzensgeld aus der Hundehaftpflicht kann auch fällig werden, wenn der Hund auf die Straße läuft und einen Autounfall verursacht. Nicht nur körperliche, sondern auch psychische Folgen einer Attacke durch einen Hund rechtfertigen ein Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird von einem Gericht festgelegt. Bei der Schadensbegleichung greifen viele Hundeversicherer auf Urteile zurück, die in der Vergangenheit bei ähnlichen Sachverhalten gefällt wurden. Voraussetzung ist, dass der Schaden von der Versicherung anerkannt ist und dass im Versicherungsvertrag die Zahlung von Schmerzensgeld vereinbart wurde. Viele Versicherer deckeln das Schmerzensgeld allerdings und zahlen nur einen festgelegten Höchstbetrag aus. Übersteigt die Forderung des Geschädigten diesen Höchstbetrag, muss der Hundehalter den Differenzbetrag selbst begleichen.

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