Kompetenz­nachweis

Der Kompetenznachweis, auch Sachkundenachweis genannt, ist ein Dokument, mit dem der Hundehalter nachweist, dass er über eine ausreichende Sachkenntnis in der Betreuung seines Tieres verfügt. Der Nachweis sagt aus, dass von dem Tier keine Gefahr ausgehet, weil es gut erzogen ist und die Anweisungen seines Herrchens befolgt. Das Aggressionspotenzial der Hunde, die gemeinsam mit ihrem Frauchen oder Herrchen den Kompetenznachweis erhalten haben, ist gering. Hundehalter können auf freiwilliger Basis einen Kompetenznachweis erwerben. Die Anmeldung erfolgt in speziellen Hundeschulen, deren Besitzer die Berechtigung haben, den Kompetenznachweis abzunehmen. Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass der Hundehalter mindestens 18 Jahre alt ist. Der Hund muss ein Mindestalter von zwölf Monaten haben.

Der Kompetenznachweis wirkt sich auf die Hundehalterversicherung positiv aus. Kann der Hundehalter den Kompetenznachweis oder Sachkundenachweis vorlegen, belohnen einige Versicherer die Vorlage mit einem Rabatt auf die Versicherungsprämie. Beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung berechnet der Versicherer die Prämie anhand der Gefahr, die von dem Tier ausgeht. Aus diesem Grund sind die Prämien für Halter von Kampfhunden höher als für Besitzer von Hunderassen, die als ungefährlich und pflegeleicht gelten. Haben Hund und Herrchen erfolgreich an einem Kompetenztraining teilgenommen, geht der Versicherer von einer geringeren Gefahr aus und berechnet eine geringere Prämie.

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