Leinenzwang

Der Leinenzwang bezeichnet die Pflicht des Hundehalters, sein Tier während des Spaziergangs an der Leine zu führen. Eine allgemein gültige Leinenpflicht für Hunde gibt es in Deutschland nicht. Städte und Gemeinden können aber einen Leinenzwang für Hunde an bestimmten Orte erlassen. Er kann in Parks und auf öffentlichen Plätzen gelten, um das Gemeinwohl nicht zu gefährden. In Einkaufszentren und in Einkaufsstraßen gilt häufig ebenso der Leinenzwang wie in öffentlichen Gebäuden. Bei Missachtung des Leinenzwangs erhebt die Gemeinde ein Bußgeld.

Der Leinenzwang kann Auswirkungen auf die Hundehaftpflichtversicherung haben. Grundlage bildet der Versicherungsvertrag, der bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich gestaltet sein kann. Es gibt Hundeversicherungen, die eine Beanspruchung von Leistungen an den Leinenzwang koppeln. Für den Hundehalter bedeutet dies, dass er bei Abschluss einer solchen Hundehalterversicherung den Versicherungsschutz verliert, wenn der Leinenzwang missachtet wird. Andere Tierversicherer verweigern die Zahlung nicht. Dafür sind die Versicherungsprämien etwas höher. Einige Hundehaftpflichtversicherer halten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass bei Missachtung des Leinenzwangs die Schadensummen gedeckelt sind. Dies kann zur Folge haben, dass dem Hundehalter nur einen Teil des Schadens ersetzt wird, wenn er den Hund an einem Ort mit Leinenzwang ohne Leine geführt hat.

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