Kampfhunde

Als Kampfhunde werden im Rahmen der Hundehaltung und auch in der Hundehaftpflicht bestimmte Hunderassen bezeichnet. Diesen Rassen wird ein aggressiveres Verhalten zugeschrieben als anderen, nicht als Kampfhunde bezeichneten Hunderassen. Die Definition, welcher Hund bzw. welche Hunderasse als Kampfhund gilt, ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Häufig werden (neben anderen) folgende Hunderassen in sogenannten Rasselisten darunter aufgeführt:

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullmastiff / Mastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • sowie Mischlinge bzw. Kreuzungen dieser Rassen

"Kampfhunde" vs. "gefährliche Hunde"

Manche Bundesländer und auch Hundehaftpflichtversicherer differenzieren zwischen Kampfhunden und gefährlichen Hunden. Die Kategorisierung als "gefährlicher Hund" ist rasseunabhängig. So kann ein Hund einer "Nicht-Kampfund-Rasse" ein gefährliches Verhalten an den Tag legen und dementsprechend als gefährlicher Hund eingestuft werden. Dagegen kann ein Hund einer "Kampfhund"-Rasse z. B. durch einen Wesenstest als nicht gefährlich definiert werden.

Kampfhunde in der Hundeversicherung

In der Hundehaftpflichtversicherung werden Kampfhunde oder gefährliche Hunde besonders behandelt. Dem Versicherer obliegt die Entscheidung, ob er einen Kampfhund bzw. gefährlichen Hund versichert oder ob er die Versicherung aufgrund des erhöhten Risikos ablehnt. Entscheidet sich der Versicherer für die Aufnahme des Hundes, berechnet er in der Regel eine höhere Prämie als für eine Rasse, die als nicht gefährlich eingestuft wird. Allerdings ist in fast allen Bundesländern eine Hundehaftpflichtversicherung für gefährliche Hunde / Kampfhunde gesetzlich vorgeschrieben.

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