Leitungswasserschäden

Wasserschäden gehören zu den größten Schadensfällen der Hausratversicherung. Durch austretendes Wasser werden nicht nur Möbel, Teppiche und anderer Hausrat beschädigt oder zerstört, auch die Bausubstanz kann hier erheblich leiden. In der Regel enthalten Versicherungsverträge deswegen einen umfangreichen Schutz gegen Leitungswasserschäden. Allerdings decken die Versicherungen im Bereich Leitungswasserschäden auch zahlreiche andere Schadensarten ab:

  • Schäden, die durch defekte Wasserleitungen und den Austritt von Trinkwasser verursacht werden
  • Schäden an Abwasserleitungen, die ebenfalls zu einer erheblichen Zerstörung führen können
  • Defekte Heizungssysteme, aus denen Flüssigkeiten austreten
  • Beschädigte und undichte Wasserpumpen
  • Flüssigkeiten aus Kühl- und Klimasystemen
  • Überschwemmungen, die durch defekte Wasserbetten verursacht werden
  • Schäden an Brunnenanlagen

Auch Aquarien sind teilweise als Wasserschäden versichert. Dieser Versicherungsschutz bezieht sich allerdings nur auf die durch das austretende Wasser verursachte Zerstörung. Das Aquarium selbst und senn Inhalt werden nicht abgedeckt. Ebenfalls gilt dieser Schutz nur für Aquarien mit einer eingeschränkten Größe. Für einen umfassenderen Schutz von Aquarien können spezielle Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. In den meisten Hausratversicherungen ist die Ursache des Wasserschadens für eine Leistungserbringung relevant. Defekte an technischen Geräten werden in der Regel abgedeckt, menschliches Versagen, Fahrlässigkeit oder Vorsatz führen zu einem Ausfall der Versicherungshaftung.

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