Aquarium

Bei einem Aquarium handelt es sich um ein mit Wasser gefülltes Behältnis, in dem lebende Tiere und Pflanzen gehalten werden. Zumeist sind Aquarien aus Glas oder Kunststoff gefertigt und beherbergen Fische, Wasserpflanzen und andere Organismen. Aufgrund ihrer Konstruktionsweise aus zerbrechlichen Materialien sind Aquarien stark zerstörungsgefährdet. Da ein Aquarium mehrere Hundert Liter Wasser enthalten kann, stellen der Bruch und das anschließende Auslaufen eine erhebliche Gefahr für den Hausrat dar. Auch bei Aquarien, die nicht zerstört werden, kann ein Auslaufen des Wassers nicht vollständig ausgeschlossen werden, da hierfür auch kleinere, über die Zeit auftretende Defekte ausreichen.

Aufgrund des hohen Risikos ist ein Aquarium nicht in jeder Hausratversicherung automatisch abgedeckt. Zahlreiche Versicherer schließen Aquarien mit einem Füllvolumen von maximal 200 Litern in ihre Verträge ein. Zuweilen finden sich auch Hausratversicherungen, die Schäden durch Aquarien bis zu 500 Litern abdecken. In jedem Fall sollte vor Abschluss einer Hausratversicherung geklärt werden, ob das Aquarium Bestandteil des Versicherungsschutzes ist. In der Regel werden Versicherer den Schaden am Aquarium selbst nicht abdecken. Bestandteil des Versicherungsschutzes ist aber der Schaden, den der Bruch des Aquariums verursachen kann. Bodenbeläge, Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, die durch ein auslaufendes Aquarium beschädigt werden, sind dann Bestandteil des Versicherungsschutzes.

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