Hausrat

Mit dem Begriff Hausrat werden alle Sachen bezeichnet, die Bestandteil einer Hausratversicherung sind. Hierbei kann es sich um sehr unterschiedliche Güter und auch Lebewesen handeln. Grundsätzlich gehören alle Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsgüter in einem Haushalt zum Hausrat. Ebenso zählen teilweise eingebaute Gegenstände, beispielsweise eine Einbauküche, dazu. Einen besonderen Teil des Hausrats stellen Wertgegenstände dar. Hierzu zählen alle Dinge, die einen besonderen Wert haben und nicht der alltäglichen Nutzung unterliegen. Für diese Wertsachen gelten im Versicherungsvertrag zumeist gesonderte Deckungsgrenzen, die teilweise erheblich vom für den restlichen Hausrat vereinbarten Versicherungsschutz abweichen können. Auch Bargeld kann in geringen Teilen über die Hausratversicherung geschützt werden.

Einige Gegenstände sind von der Hausratversicherung immer ausgeschlossen. Dies gilt unter anderem für Autos, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge. Fahrräder hingegen können unter bestimmten Bedingungen unter den Schutz der Hausratversicherung fallen. Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags sollte geklärt werden, welche weiteren Gegenstände nicht von der Versicherung abgedeckt werden. Sollen diese zusätzlich vor Verlust oder Zerstörung geschützt werden, wird in vielen Fällen eine Zusatzversicherung angeboten. Hierbei ist ein Zusatz zur Hausratversicherung meist günstiger als der Abschluss eines gesonderten Versicherungsvertrags nach getrennten Geräteklassen.

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