Glasbruch

Da zahlreiche Gegenstände im Haushalt aus Glas sind oder Glas als Bestandteil enthalten, gibt es sehr unterschiedliche Arten des Glasbruchs. Zwar wird Glasbruch grundsätzlich in der Hausratversicherung abgedeckt, allerdings gilt dies nicht für alle denkbaren Schäden. Entscheidend ist hier oftmals die Ursache, die zum Schaden geführt hat. Als Regulierungsgründe zumeist eingeschlossen sind Schäden durch Hagel, Sturm oder Brand. Nicht abgedeckt werden Schäden, die infolge eines Missgeschicks oder Unfalls verursacht werden. Wird beispielsweise ein Topf auf einem Glaskeramik-Feld fallengelassen, liegt zwar ein Glasschaden vor, diesen deckt die Hausratsversicherung aber nicht ab.

Um weite Teile des Glases in einem Haushalt zu versichern, ist eine zusätzliche Glasbruchversicherung notwendig. Diese kann oftmals in Kombination mit einer Hausratversicherung abgeschlossen werden. Hier finden dann auch Schäden Eingang, die durch Missgeschicke entstanden sind. Eine Glasbruchversicherung umfasst den Schutz sowohl der Gebäudeverglasung (Fenster) als auch der Mobiliarverglasung. Weiterhin ausgenommen sind zumeist Aquarien, für die eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden muss, da ihre Zerstörung zu erheblichen Folgeschäden führen kann. Ausgenommen von einer Glasbruchversicherung sind auch Hohlgläser wie Vasen und Lampenschirme, ebenso optische Gläser wie Brillen. Schäden an den Randverdichtungen von Gläsern, beispielsweise den Fensterscheiben, werden ebenfalls nicht abgedeckt. Allerdings übernimmt eine Glasbruchversicherung zumeist auch die Kosten für den Einsatz von Notverglasungen und die Entsorgung des beschädigten Glases.

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