Ratgeber

Wer kann einen Wechsel in die PKV vornehmen?

Die Regelung für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung hat sich entscheidend geändert. Musste bisher über mehrere Jahre hinweg die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten worden sein, genügt aktuell bereits ein einmaliges Überschreiten dieser Grenze für einen Wechsel in die PKV. Freiberufler, Selbstständige und Beamte können ohne Einhaltung der Jahresarbeitsentgeltgrenze einen Wechsel in die PKV in Erwägung ziehen. Die Änderung wurde im Rahmen der Gesundheitsreform vom Bundeskabinett beschlossen. Es wird künftig nur noch privaten Krankenversicherungen erlaubt sein, Zusatztarife anzubieten, wie zum Beispiel eine Auslandskrankenversicherung oder die Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Die Versicherten sollen damit zur gesteigerten Eigenvorsorge animiert werden.

Die Vorteile eines Wechsels in die PKV

Ein wichtiges Argument für einen Wechsel sind die individuellen Tarifmodelle. Wer höherwertige Leistungen in Anspruch nehmen will, kann dies gegen einen entsprechend angepassten Beitrag versichern. Richtet sich der Versicherte bei einem Wechsel in die PKV nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, kann er deutliche Prämieneinsparungen erzielen. Er kann seine Versicherung entsprechend seiner Bedürfnisse abschließen. Der Versicherte entscheidet selbst, ob Beitrag oder Leistung entscheidend für ihn sein sollen. Ein weiterer Vorteil ist die Altersrückstellung der Versicherungsträger, die für höhere Kosten im Alter eine entsprechende finanzielle Vorsorge bilden. Dies stellt einen Schutz gegen weiter ansteigende Gesundheitskosten dar.