Rentenantrag

Eine Rentenzahlung erfolgt grundsätzlich nicht automatisch; sie muss beantragt werden. Ein Rentenantrag ist prinzipiell nicht formgebunden und kann bei jeder Stelle, die für Sozialleistungen zuständig ist, eingereicht werden. In der Praxis empfiehlt es sich aber, den Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger, einer Beratungsstelle oder ähnlichen Stellen einzureichen. Der Grund hierfür ist sehr einfach: Er liegt in der schnelleren Bearbeitung. Der Zeitraum zwischen dem Rentenantrag und der Rentenbewilligung beträgt bei einer vollständigen Vorlage aller Unterlagen etwa 2 bis 3 Monate. Aufgrund dieser relativ langen Antragsdauer empfiehlt es sich, vorab alle Nachweise auf Vollständigkeit zu prüfen. Noch erwerbstätige Antragsteller oder sonstige Leistungsempfänger sollten ihrem Rentenantrag eine Vorausbescheinigung für die letzten 3 Monate bis zum Renteneintritt beifügen. Hierfür gibt es Vorlagen, die der Arbeitgeber, das zuständige Amt oder auch die Krankenkasse ausfüllen können. Für Schwerbehinderte gelten teilweise Sonderbestimmungen; sie können unter Umständen einen frühzeitigen Rentenantrag ohne Abzüge stellen. Informationen hierzu sind bei den jeweiligen Beratungsstellen erhältlich.