Rentenanpassung

Der Begriff Rentenanpassung bezeichnet die jährlich Anpassung der Rentenhöhe an die durchschnittliche Entwicklung des Bruttolohnniveaus der Arbeitnehmer. Grundsätzlich findet diese Rentenanpassung immer zum 01.07. jeden Jahres statt.Die Rentenanpassung erfolgt auf Grundlage der Rentenanpassungsformel und geht als neuer Rentenwert in die Rentenformel mit ein. Der neue Rentenwert setzt sich aus dem Produkt von dem Rentenwert des Vorjahres, der Lohnkomponente sowie dem Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor zusammen. Somit werden neben der reinen Lohnentwicklung auch andere Faktoren bei der Rentenanpassung bewertet. Der Riesterfaktor berücksichtigt beispielsweise den steigenden Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die zunehmenden Ausgaben der Arbeitnehmer für die private oder betriebliche Altersvorsorge. Ein sinkender Riesterfaktor bewirkt, dass die Rente nicht genauso stark wie der Lohn steigt. Ähnliches gilt beim Nachhaltigkeitsfaktor, der die Entwicklung von Beitragszahlern und Leistungsempfängern berücksichtigt. Grundsätzlich wäre aufgrund der Vielzahl von Faktoren auch eine negative Rentenwertentwicklung denkbar; aufgrund einer vorgesehenen Schutzklausel ist eine solche Rentenanpassung jedoch nicht möglich.