Beitragszahlung Rente

Die Beitragszahlung zur Rente bzw. gesetzlichen Rentenversicherung ist die Grundlage einer Rentenanwartschaft, die sich bei Fälligkeit der Leistung gegebenenfalls in einen Anspruch umwandelt. Beitragszahlung und Rente stehen in einem wechselseitigen Verhältnis. Die Höhe und die Dauer der Beitragszahlung bestimmen den Rentenanspruch und damit die Höhe einer zu zahlenden Rente. Wird eine Altersrente nach der Regelaltersgrenze gezahlt, sind nur noch Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten. Die Beitragszahlung zur Rente bzw. gesetzlichen Rentenversicherung kann in Form von Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen erfolgen. Pflichtbeiträge zahlen alle Arbeitnehmer, die sich diesen Beitrag je zur Hälfte mit dem Arbeitgeber teilen. Der Beitrag eines Arbeitnehmers wird mittels Lohn- oder Gehaltsabzug vom Arbeitgeber einbehalten und als Sozialversicherungsbeitrag an die zuständige Krankenkasse übermittelt. Für freiwillig Versicherte und Selbstständige gilt das alleinige Bezahlen eines jeweiligen vollen Beitrags. Beiträge zur Künstlersozialversicherung werden von einer Künstlersozialkasse entrichtet, wobei sich die Versicherten beteiligen. Bezieht der Versicherte Krankengeld, zahlen er und die Krankenkasse den Rentenversicherungsbeitrag.