Beitragszahler Rente

Beitragszahler der Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen und Einrichtungen, die Beitragsanteile zahlen. Das sind sowohl Versicherte (Arbeitnehmer, freiwillig Versicherte, pflichtversicherte Selbstständige) als auch Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil). Mit den Beiträgen werden alle Leistungen und Renten der Rentenversicherung bezahlt. Das Verhältnis Beitragszahler und Rentner bestimmt alle zukünftigen Rentenbeiträge und Rentenzahlungen. Weiterhin gewährt die Rentenversicherung an Personen rentenrechtliche Leistungen, die nicht durch entsprechende Beitragszahlungen gedeckt sind und die nur zum Teil durch Bundeszuschüsse wieder ausgeglichen werden. Der Bund hat innerhalb der letzten 50 Jahre für sogenannte versicherungsfremde Leistungen (nicht beitragsgedeckte Zahlungen) fast 700 Milliarden Euro aus der Rentenkasse entnommen und nicht mit Zuschüssen ausgeglichen. Die demographische Entwicklung zeigt sich gegenwärtig im Abnehmen der Beitragszahler der Rente bei gleichzeitig verlängertem Rentenbezug durch höhere Lebenserwartung sowie vorzeitigem Rentenbeginn. Bei der privaten Rentenversicherung erfolgen Leistungen nur zweckgebunden und ausschließlich an Beitragszahler einer Rente. Beitragszahler und Versicherungsnehmer sowie versicherte Person können eine oder mehrere Personen sein.