Das Risiko eines Unfalls, Unwetterrisiken, das Risiko der Berufsunfähigkeit – die Aufzählung ließe sich beliebig fortführen: Risiken gibt es überall, wo Menschen leben und arbeiten. Sie können den Menschen selbst oder sein Eigentum bedrohen. Diese Risiken kann ein Mensch allein tragen oder er sichert sich in der Gesellschaft mit anderen ab. Die Last, also das Risiko, wird dann in der Versicherungsgesellschaft oder -gemeinschaft auf viele Schultern verteilt. Heutzutage versteht man unter einer Versicherungsgesellschaft allgemein nicht den bloßen Zusammenschluss von Menschen, sondern ein Unternehmen, das eine Risikogemeinschaft vereint und darin jeden Einzelnen zu bestimmten Risiken versichert.
Private Versicherungsgesellschaften gewähren gegen eine Prämie, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet wird, Versicherungsschutz zur Absicherung von Risiken aller Art. Versicherungsgesellschaften werden in Deutschland nach Sparten eingeteilt. Der Grundsatz der Spartentrennung besagt, dass eine Versicherungsgesellschaft nur eine Versicherungssparte bedienen darf. So darf eine Versicherungsgesellschaft, die Lebensversicherungsgeschäfte betreibt, nicht gleichzeitig Krankenversicherungsgeschäfte durchführen und umgekehrt.
Die Spartentrennung stellt sicher, dass Beiträge und Leistungen ausschließlich in der jeweiligen Sparte verwendet werden. Damit wird Quersubventionierungen zwischen Versicherungsgesellschaften ein Riegel vorgeschoben und zugleich gewährleistet, dass Überschüsse verursachungsgerecht bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und somit bei deren Versicherten verbleiben. In der Praxis sieht das so aus, dass ein Versicherungsunternehmen, welches mit verschiedenen Versicherungssparten auf den Markt gehen will, entsprechende Versicherungsgesellschaften gründet und unter dem Dach eines Konzerns vereint.