Die Fahrlehrerversicherung VaG wurde 1952 in Stuttgart vom Berufsstand der Fahrlehrer ins Leben gerufen. Im Gegensatz zu den meisten Versicherungsgesellschaften ist die Fahrlehrerversicherungs-VaG keine Aktiengesellschaft, sondern bietet in der Rechtsform eines Vereins auf Gegenseitigkeit einen Versicherungsschutz nur für ihre Mitglieder an. Im Laufe der Zeit hat sich die Fahrlehrerversicherung VaG zu ihrer heutigen Größe entwickelt. Hunderte Mitarbeiter in der Stuttgarter Zentrale sind mit der Bearbeitung und Verwaltung einer jährlich steigenden Zahl von Versicherungsverträgen beschäftigt. Auch außerhalb des Unternehmenssitzes kümmern sich bundesweit mehrere Direktionsbeauftragte sowie die jeweiligen Landesagenturen um die Anliegen ihrer Mitglieder.
Versicherbarer Personenkreis und Vorteile der Fahrlehrerversicherung
Das Angebot der Fahrlehrerversicherung VaG richtet sich an Fahrlehrer und deren Familienangehörige. Aber auch Mitarbeiter der Prüfstellen für die Kfz-Überwachung sowie qualifizierte Berufskraftfahrer und Kfz-Sachverständige können als Mitglieder aufgenommen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit zum Abschluss von Versicherungsverträgen auch ohne Vereinsmitgliedschaft. Dies gilt allerdings nur für einen genau definierten Personenkreis, der in der Satzung abschließend aufgezählt wird. Die angebotenen Versicherungen sind direkt auf die Zielgruppe und ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Das bietet anderen Versicherungsgesellschaften gegenüber den Vorteil, dass sich die besonderen Risiken dieses Berufsstandes optimal und ganz gezielt absichern lassen. Auch Familienmitglieder, insbesondere Fahranfänger unter 25 Jahren, profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von einem sehr günstigen Versicherungstarif für ihr Kfz.