Gerichtsbarkeit

Der Begriff Gerichtsbarkeit vereint alle Ämter, die in einem Staat für die korrekte Ausführung der Gesetze verantwortlich sind. Aus der Rechtsgeschichte geht hervor, dass damals zwischen hoher Gerichtsbarkeit, niederer und der kirchlichen Gerichtsbarkeit unterschieden wurde. In der Gegenwart unterscheidet man zwischen fünf verschieden Formen. Am Verfassungsgerichtshof wird unter anderem dafür gesorgt, dass auch die Staatsgewalten kontrolliert werden. Des Weiteren fällt auch die Weiterentwicklung des Verfassungsrechtes in deren Aufgabengebiet. Das ordentliche Gericht wird im Bundesgerichtshof, Amtsgericht sowie Landesgericht ausgeführt. Dem ordentlichen Gericht unterliegen Bereiche wie Zivilrechtsstreitigkeiten und Verfolgung von Straftaten. Also alle Belange, die Bürger betreffen. Das besondere Gericht beschäftigt sich unter anderem mit dem Arbeitsgericht, Finanzgericht, Sozialgericht sowie dem Verwaltungsgericht. Der Europäische Gerichtshof regelt juristische Belange, welche die Europäische Union betreffen. Das Schiedsgericht tritt dann in Kraft, wenn es darum geht, Streitigkeiten zwischen gleichrangigen Partnern, zum Beispiel Unternehmen aus einer Branche, beizulegen. Hierbei muss es sich nicht um ein klassisches Gericht handeln.

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