Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof ist sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht die oberste gerichtliche Instanz im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland. Gegründet wurde es am 1. Oktober 1950 und hat seitdem seinen Hauptsitz in Karlsruhe. Nach der Wende 1990 gab es Pläne, den Bundesgerichtshof an den früheren Sitz des Reichsgerichts in Leipzig zu verlegen. Schlussendlich zogen jedoch nur Teile der strafrechtlichen Abteilung nach Leipzig. Organisatorisch ist der BGH in Senate unterteilt denen jeweils ein Richter vorsitzt. Neben dem Vorsitzenden haben die einzelnen Senate jeweils sechs bis acht weitere Mitglieder. Die Anzahl der Senate wird gemäß § 130 Gerichtsverfassungsgesetz durch den Bundesminister der Justiz festgelegt.

Seit 1990 gibt es im Bereich des Zivilrechts 12 Senate die mit römischen Ziffern nummeriert werden. Hinzu kommen fünf Strafsenate. Darüber hinaus unterhält der BGH weitere acht Senate für spezielle Rechtsgebiete. Diese beschäftigen sich vor allem mit Fragen der Rechtspflege. Entsprechend gibt es je einen Senat für Notare, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, Anwaltssachen und Patentanwaltssachen. Innerhalb des Zivil- und Strafrechts ist der Bundesgerichtshof ausschließlich eine Revisionsinstanz. Im Rahmen einer Verhandlung vor dem BGH werden daher keine Tatsachen berücksichtigt, sondern lediglich die richtige Anwendung des Rechts durch die Vorinstanzen überprüft. Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz tituliert.

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