Gerichtskosten

Gerichtskosten gelten als öffentliche Abgaben, die für Verfahren vor einem Gericht zu zahlen sind. Alle Einzelheiten sind im Gerichtskostengesetz, eingeschlossen das Gerichtskostenverzeichnis, geregelt. Kosten sind demnach Gebühren und Auslagen. Die Höhe der Gerichtsgebühren wird vom jeweiligen Streitwert bestimmt. Je nach der angesetzten Höhe des Streitwerts variiert die Summe einer Wertgebühr. Die Mindesthöhe beträgt bei einem Streitwert bis 300 Euro 25 Euro. Die Gerichtskosten trägt im zivilrechtlichen Verfahren derjenige, der das Verfahren beantragt hat bzw. dem die Kosten auferlegt werden. Gegen das Risiko von Gerichtskosten schützt eine Rechtsschutzversicherung. Diese Individualversicherung deckt die Kosten ab, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Der gerichtliche Rechtsstreit kann dabei zur Durchsetzung eigener Forderungen sowie zur Abwehr unberechtigter Ansprüche geführt werden. Die Erstattung von gerichtlichen Gebühren erfolgt nur bei Verfahren, die die versicherten Risiken einer jeweiligen Rechtsschutzversicherung (Privat, Gewerbe, Verkehr) betreffen. Die Kostenübernahme ohne Rechtsschutzversicherung ist im Rahmen einer Prozessfinanzierung möglich, wobei der Streitwert oberhalb von 50.000 Euro liegen muss.

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