Landgericht

Das Landgericht platziert sich mit Ausübung der ordentlichen Gerichtsbarkeit rechtlich zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht. Es ist für Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht zuständig und entscheidet grundsätzlich in der ersten Instanz, ggf. auch in zweiter Instanz. Zivilrechtlich bestimmt sich die Zuständigkeit des Landgerichtes auf alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ab einem Streitwert von 5.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Rechtsstreitigkeiten von keinem Amtsgericht des jeweiligen Landgerichtsbezirkes verhandelt werden. Eine Ausnahme bilden z. B. Mietstreitigkeiten sowie Berufungsverfahren, deren ausgehender Prozess von einem Amtsgericht beurteilt wurde.

Strafrechtlich betreut das Landgericht schwerwiegende Fälle, bei denen von der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren gefordert werden kann. Hierzu gehören Vergehen wie z. B. bandenmäßiger Betrug, organisierter Raub, Mord, Totschlag und Missbrauch.

In jedem der 16 deutschen Bundesländer gibt es mindestens ein Landgericht. Von den insgesamt 115 Landgerichten in Deutschland befinden sich die meisten in den großen Bundesländern Bayern (22), Nordrhein-Westfalen (19), Baden-Württemberg (17) und Niedersachsen (11). Organisatorisch sind die Landgerichte in Kammern unterteilt:

  • Zivilkammern
  • Strafkammern
  • Strafvollstreckungskammern
  • Kammern für Handelssachen

In jeder Kammer wirken regulär drei Richter. Jedes Landgericht hat einen Präsidenten sowie jeweils Vorsitzende Richter. Kommt es zu einer landgerichtlichen Anklage durch einen Staatsanwalt, so hat der Angeklagte das Recht auf Verteidigung. Sämtliche Verfahrens- und Gerichtskosten können bei entsprechendem Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung des Angeklagten übernommen werden. Eine günstige Rechtsschutzversicherung vergleichen Sie auf dem Versicherungs- und Finanzportal GELD.de. Je nach Verhandlungstagen und Verfahrensverlauf am Landgericht können mehrere tausend Euro Gerichts- und Anwaltskosten entstehen.

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