Bagatellschäden

Bagatellschäden sind kleinere Sachschäden deren Beseitigung nur wenig Geld kostet. In Haftpflichtversicherungen werden sie häufig vom Versicherungsschutz ausgenommen und müssen vom Versicherungsnehmer selbst bezahlt werden. Man spricht hier auch vom sogenannten Selbstbehalt. Bei Privathaftpflichtversicherungen werden Schäden bis zu einem Wert von etwa 200 bis 250 Euro als Bagatellschäden angesehen, die von der Versicherung nicht gedeckt werden. Die Grenze für solche Schäden differieren von Versicherer zu Versicherer.Handelt es sich um einen minimalen KFZ-Schaden, kann es sich für den Versicherungsnehmer lohnen, den Schaden selbst zu tragen. Denn die KFZ-Versicherung wird bei einer Schadensregulierung den Schadenfreiheitsrabatt erniedrigen. Die nun zu zahlenden höheren Beiträge können die Kosten für den Bagatellschaden bei Weitem übersteigen. Normalerweise geben die Versicherungen gerne Auskunft, ab welcher Schadenssumme es sich für den Versicherungsnehmer rechnet, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Wird eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung abgeschlossen, haben die Versicherten die Wahl, ob der Selbstbehalt 300 Euro oder 150 Euro betragen soll.

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