AVAD

AVAD ist die Abkürzung für 'Auskunftsstelle über Versicherungs-Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V.'. Dieser Verein wurde mit dem Ziel gegründet, dass kontrolliert werden kann, dass nur seriöse und vertrauenswürdige Personen im Bereich des Außendienstes für Versicherungen arbeiten. Zu diesen Personen zählen insbesondere Makler und Vertreter der einzelnen Versicherungen. Diese Auskunftsstelle ist dabei als Selbsthilfeeinrichtung der Versicherungen tätig. Laut der Satzung des Vereins ist dieser dazu verpflichtet, das Auskunftsverfahren nach den gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes durchzuführen. Die Auskünfte werden ausschließlich an solche Unternehmen vergeben, welche dem AVAD angeschlossen und dem GDV oder einem der vielen Fachverbände des GDV zugehörig sind. Sollte sich ein Makler oder Vertreter bei einem Unternehmen für eine hauptberufliche Tätigkeit bewerben, dann ist das Unternehmen dazu verpflichtet, sich über den Bewerber bei der Auskunftsstelle zu informieren. Dazu benötigt das Unternehmen ein spezielles Auskunftsformular. Die Pflicht der Unternehmen, das Auskunftsverfahren zu nutzen, bezieht sich auch auf etwaige Untervertreter.

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