Bauartklasse

Für eine Reihe von Versicherungen (Feuer-, Wohngebäude- und Hausratversicherung) spielt die Bauartklasse (BAK) eine wichtige Rolle bei der Bestimmung gewisser Risiken und deren Einbindung in die Versicherungsprämien. Andere Versicherungen verwenden eine derartige Einteilung für ein gleiches versichertes Risiko nicht oder lediglich zu einem Teil. Die Einteilung von Gebäuden in eine Bauartklasse dient den Versicherern in erster Linie zur Festlegung einer Feuergefahr. Je nach BAK sind Gefahren und Risiken unterschiedlich hoch. Abhängig ist dies unter anderem von der Art der Dacheindeckung und der allgemeinen Bausubstanz des zu versichernden Gebäudes. Die Einteilung in eine bestimmte Bauartklasse (fünf sind möglich) gilt nur für Massivbauten. Fertigbauten werden in Fertighausgruppen klassifiziert. In den jeweiligen Versicherungsbedingungen ist konkret festgelegt, ob zwischen Massiv- und Fertighäusern unterschieden oder ob lediglich die Dacheindeckung bewertet wird. Einige Versicherungsunternehmen verwenden einen allgemeinen und einheitlichen Tarif, zu dem je nach Dacheindeckung (Stroh, Ried, Holz) ein bestimmter Risikozuschlag addiert wird.

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