Ratgeber

Zuzahlungen vermeiden - So begegnen Sie den versteckten Kosten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die meisten haben sich an diese versteckten Kosten bereits gewöhnt: 10 € Praxisgebühr, 5 € für die Arznei in der Apotheke. Kleine Beträge, die sich übers Jahr zu einer stattlichen Summe addieren können. Nach dem Gesetz müssen gesetzlich Krankenversicherte im Laufe eines Jahres dann keine Zuzahlungen mehr leisten, wenn diese zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens erreicht haben, also jede weitere Zuzahlung diese maximale Belastungsgrenze überschreitet. Bei einem Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von 25.000 € sind das immerhin noch 500 €, die er aus der eigenen Tasche zahlen muss.

Zuzahlungen vermeiden I: Wechsel in die Private Krankenversicherung

Der Königsweg: ein Wechsel in die PKV. Mit einer Privaten Krankenversicherung haben Sie nicht nur bessere Leistungen durch einen breiteren Leistungskatalog und bessere medizinische Versorgung, Sie können auch die Zuzahlungen (definiert durch Ihre gewünschte jährliche Selbstbeteiligung) in der Höhe selbst bestimmen. Oder ganz auf eine Selbstbeteiligung verzichten. Ersparnis: 2 % Ihres Jahresbruttoeinkommens. Daneben, oft genug erwähnt, sparen Sie auch bei Ihren monatlichen Beiträgen. Ersparnis: bis zu 2.000 € im Jahr.

Zuzahlungen vermeiden II: Antrag auf Erstattung

Gesetzlich Krankenversicherte können aber auch einen Antrag auf Erstattung von Zuzahlungen stellen. Doch hier steckt der Teufel im Detail. Denn neben dem ohnehin entstehenden bürokratischen Aufwand zeigt der erste Blick in die notwendigen Selbstauskünfte, dass zum „Einkommen“ nicht nur Ihr Lohn oder Gehalt (auch aus Minijobs), sondern auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kranken-, Arbeitslosen- und Mutterschaftsgeld, Renten, Zinsen und sogar Mieteinnahmen zählen. Nur Kindergeld und Erziehungsgeld bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Selbst Teile einer Eigenheimzulage und Unterhaltszahlungen kommen mit in die Berechnung.

Familien, in denen wenigstens eine Person als „schwerwiegend chronisch krank“ anerkannt und gesetzlich versichert ist, unterliegen immerhin der Ein-Prozent-Regel.

Wie kommen Sie an die Erstattung?

Das wichtigste: Alle Nachweise für Zuzahlungen aufheben. Als Nachweis gelten Einzelquittungen mit Namensangabe (!) oder die Eintragungen in dem von der Krankenkasse ausgegebenen Quittungsheft. Zum Beginn des neuen Jahres stellen Sie dann einen Antrag auf Erstattung der Zulagen für das vergangene Jahr. Haben Ihre Zuzahlungen für das abgelaufene Kalenderjahr Ihre individuelle Belastungsgrenze überschritten, wird der übersteigende Betrag von der Krankenkasse erstattet. Im kommenden Jahr beginnt die Prozedur aufs Neue.