Ratgeber

Die private Krankenversicherung und die Einkommensgrenze für Arbeitnehmer

Beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung darf die Einkommensgrenze eines nicht-selbstständigen Arbeitnehmers nicht unterschritten werden. Die Einkommensgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, beschreibt das gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinkommen, über welchem das als Arbeiter oder Angestellter monatlich verdiente Einkommen liegen muss, um sich privat krankenversichern zu können. Für das Jahr 2011 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 4.125 Euro im Monat. Dieser Betrag wird regelmäßig von Jahr zu Jahr angepasst - normalerweise steigt er. Liegt das eigene Einkommen unterhalb dieser Grenze, ist die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Angestellte verpflichtend.

Was wird als Einkommen definiert und welche weiteren Regeln gibt es?

In Bezug auf die private Krankenversicherung ist die Einkommensgrenze das gesamte jährliche Bruttoeinkommen, welches der Arbeitnehmer als Lohn, Gehalt, vermögenswirksame Leistungen oder als Sachbezüge erhalten hat. Auch einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Vergütungen für Überstunden sowie Einkommen aus Nebenjobs werden dazu gezählt. Seit der Gesundheitsreform 2007 sind zudem zur Einkommensgrenze einige strenge Zusatzbedingungen hinzugekommen, die erfüllt werden müssen. Damit ein Wechsel in die private Krankenversicherung stattfinden kann, muss wohl das momentane Einkommen als auch das Gehalt der letzten drei Jahre über dieser Grenze liegen. Zudem muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass sein voraussichtliches Einkommen in den kommenden Jahren ebenfalls über der Versicherungspflichtgrenze liegen wird. Wird die Einkommensgrenze unterschritten, gilt wieder die gesetzliche Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt der Unterschreitung.