Fragen und Antworten

Wie kündige ich die private Haftpflichtversicherung?

Die Private Haftpflichtversicherung gilt als wichtigste freiwillige Versicherung. Wenn Sie Ihre bestehende Privathaftpflicht kündigen möchten, werden Sie Ihre Gründe haben. Sei es, dass der Vertrag zu teuer ist, die Leistungen nicht stimmen oder Sie sie nicht mehr brauchen. Doch gibt es einiges bei der Kündigung der Haftpflichtversicherung zu beachten.

Was muss ich beim Kündigen der Haftpflichtversicherung beachten?

Damit die Kündigung wirksam ist, muss das Kündigungsschreiben geht schriftlich und bis zum Stichtag beim Versicherer ein. Die allgemeinen Kündigungsregelungen umfassen eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres. Ist die Haftpflichtversicherung gekündigt, entfällt der Versicherungsschutz.

Gründe für die Kündigung der Privathaftpflicht

Es gibt diverse Gründe für eine Kündigung der Haftpflichtversicherung. Dazu zählen:

  • Wechsel zu einem günstigeren Versicherungsangebot
  • Haftpflichtversicherung wird als überflüssig angesehen (Kündigung ohne anschließenden Neuvertrag wird nicht empfohlen!)
  • Erhöhung der Versicherungsbeiträge ohne gleichzeitige Erweiterung des Leistungsangebots.
  • Doppelversicherung, z. B. bei Paaren.

Sonderkündigungsrecht für Haftpflichtversicherung

Wird die private Haftpflichtversicherung ohne Verbesserung der Versicherungsleistungen teurer, verringert sich die Versicherungsleistung ohne Beitragsanpassung nach unten oder kam es zu einem Haftpflichtschaden, der von der Versicherung zu bezahlen war, haben Sie als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall spricht man auch von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung. Die außerordentliche Kündigung zur Haftpflichtversicherung kann noch vor Ablauf des Versicherungsjahres eingereicht werden. Die Frist beträgt nur noch einen Monat.

Hinweis

Wenn sich der Versicherungsbeitrag für die private Haftpflichtversicherung und die Versicherungsleistungen erhöhen, haben Sie mit Ihrem Versicherer eine sogenannte Dynamik vereinbart. Dann besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Ist die Kündigung der Haftpflichtversicherung wirklich sinnvoll?

Die private Haftpflichtversicherung zählt nicht zu den Pflichtversicherungen wie die (gesetzliche) Krankenversicherung. Dennoch gilt sie als eine der wichtigsten Versicherungen, die ein Verbraucher abschließen sollte. Denn sie greift dann, wenn der Versicherungsnehmer gegenüber Dritten Schäden verursacht und Schadensersatz leisten muss. Solche Schäden können leicht siebenstellige Betragsforderungen verursachen. Eine private Haftpflichtversicherung ist trotz ihrer enormen Bedeutung bereits für unter hundert Euro im Jahr zu haben. Daher liegt ein günstiges Preis-Leistungsverhältnis vor, weshalb der Abschluss der Versicherung sinnvoll ist. Auch die Stiftung Warentest rät jedem Bürger Deutschlands zu einer privaten Haftpflichtversicherung.

Kündigung durch den Versicherer

Was viele nicht wissen: Nicht nur der Versicherte hat unter bestimmten Umständen ein Sonderkündigungsrecht, sondern auch der Versicherer. Die außerordentliche Kündigung durch den Versicherer wird meist im Fall häufiger Schadensregulierungen ausgesprochen. Der Versicherte wird für das Versicherungsunternehmen einfach unwirtschaftlich. Wer mehr kostet, als er einbringt, ist kein gern gesehener Privathaftpflicht-Kunde. Bei der Sonderkündigung muss auch der Versicherer eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Zusätzlich erhält der Kunde einen weiteren Monat Zeit, eine neue Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Vorlagen und Muster zur Kündigung

Versicherte finden im Internet zahlreiche Muster, Vorlagen und Vordrucke, mit denen sie unkompliziert eine Haftpflichtversicherung kündigen können, sofern sie fristgerecht beim Versicherer eingeht. Wer die Kündigung selbst formulieren möchte, sollte im Schreiben folgende Inhalte unterbringen:

  • Ihre Anschrift und Kontaktdaten,
  • Ihre Vertrags-, Kunden- bzw. Versicherungsnummer,
  • Kündigungserklärung mit Begründung der Kündigung,
  • Bitte um eine Kündigungsbestätigung,
  • Rücknahme einer eventuell zugestimmten Einzugsermächtigung sowie
  • die Unterschrift des Versicherten.
Tipp

Um sicherzustellen, dass die Kündigung wirklich beim Versicherer angekommen ist und wirksam wird, empfiehlt es sich das Versenden per Einschreiben mit Rückschein.

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