Fragen und Antworten

Privathaftpflichtversicherung für Verheiratete und Paare

Die private Haftpflichtversicherung bietet für Eheleute und Lebenspartner eine kostengünstige Option, die zwei separate Privathaftpflicht-Policen unnötig macht.

Können Partner ihre Privathaftpflichtversicherungen zusammenlegen?

Ein Zusammenlegen zweier privaten Haftpflichtversicherungen bei Ehepartnern und in einem Haushalt wohnenden Lebensgemeinschaften (auch ohne Trauschein) ist möglich und aus Kostengründen auch zu empfehlen. Meistens genügt es, beide Versicherer über diese Veränderung - sprich: die gewünschte Zusammenlegung - zu informieren. Die Versicherungspolice, die schon länger besteht wird dann beibehalten, die "Jüngere" wird aufgehoben.

Sind Ehepartner nach der Hochzeit automatisch mitversichert?

Bei einer Familienhaftpflichtversicherung sind Ehepartner, minderjährige und unverheiratete Kinder mitversichert. Allerdings muss der Versicherer auch wissen, dass Sie heiraten bzw. geheiratet haben. Der Versicherer kann ja ohne Ihre Information nicht von Ihrer Hochzeit wissen und beide Partner versichern. Teilen Sie das Ihrer Privathaftfpflichtversicherung schriftlich mit, um aus zwei privaten Haftpflichtpolicen eine zu machen. Falls Sie bislang einen Singletarif hatten, muss dieser auf eine Familienhaftpflichtversicherung umgestellt werden.

Gilt die Familienprivathaftpflicht auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften?

Viele Versicherungsgesellschaften stellen mittlerweile Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, mit anderen Lebensgemeinschaften versicherungstechnisch gleich. Das heißt, dass Lesben und Schwule ebenfalls von einer gemeinsamen Privathaftpflichtversicheurng profitieren und Kosten sparen können.

Folgende Personen können Ihre Privathaftpflicht zusammenlegen

  • Verheiratete
  • gleichgeschlechtliche Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft
  • unverheiratete Paare, wenn sie in einem Haushalt leben
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