Als Zusatzleistung zur privaten Krankenversicherung ist die PKV Auslandskrankenversicherung ein besonders wichtiges Element. Sie kann im Rahmen eines privaten Krankenversicherungsvertrages zusätzlich abgeschlossen und auch nachträglich in einen bereits bestehenden Versicherungsvertrag integriert werden. Die PKV Auslandskrankenversicherung übernimmt die anfallenden Kosten für Arztbesuche und Medikamente, die während des Urlaubes oder des geschäftlichen Aufenthaltes im Ausland entstehen. Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport des Versicherten werden die Kosten durch den Versicherer komplett getragen. Voraussetzung für die Leistungserbringung durch die Versicherung ist ein vorübergehender Auslandsaufenthalt. Bei einem ständigen Aufenthalt im jeweiligen Land enden das Versicherungsverhältnis und der Leistungsanspruch.
Die zeitlichen und räumlichen Geltungsbereiche der Versicherung
Der Versicherungsschutz der PKV Auslandskrankenversicherung erstreckt sich zeitlich unbefristet auf die Anrainerstaaten des Mittelmeeres und auf ganz Europa. Der weltweite Versicherungsschutz kann innerhalb der Versicherungsunternehmen variieren. Viele Versicherer bieten den weltweiten Schutz für die Dauer eines Monats an. Handelt es sich um einen dauerhaften Auslandsaufenthalt, endet die Versicherung. Dies ist der Fall, wenn sich derständige Wohnsitz des Versicherungsnehmers im Ausland befindet. Für Langzeitaufenthalte im Ausland können mit den Versicherungsunternehmen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gewähren die privaten Versicherer auch dann die Leistungen, wenn mit dem Gastland kein Sozialhilfeabkommen getroffen wurde.