Zahnersatz Bonusregelung

Die Zahnersatz Bonusregelung entstammt der gesetzlichen Krankenversicherung und ist in der privaten Krankenversicherung nicht existent. Der Privatversicherte hat in seinem Tarif eine Vereinbarung zur Übernahme von Zahnersatz getroffen und ist somit auf eine Zahnersatz Bonusregelung nicht angewiesen. Er erhält die Kosten für die reguläre Behandlung beim Zahnarzt in vollem Umfang erstattet. Zusätzlich erhält er gemäß seinem Tarif eine Zuzahlung für professionelle Zahnreinigungen zweimal jährlich zur Prophylaxe und selbstverständlich zum Zahnersatz. Hier kann eine Zuzahlung in Höhe von bis zu 100 Prozent vereinbart werden und dabei spielt es keine Rolle, ob der Privatversicherte sich für Zahnersatz nach der Regelversorgung entscheidet oder für hochwertigen Zahnersatz. Auch teure Füllungsalternativen wie Kunststoff oder Inlays werden in der vereinbarten Höhe von der privaten Krankenversicherung übernommen. Der gesetzlich Versicherte hingegen hat niemals die Wahl beim Zahnersatz, wünscht er hochwertigen Zahnersatz, muss er diesen fast vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Die professionelle Zahnreinigung muss grundsätzlich selbst bezahlt werden und für den Zahnersatz, der nach Diagnose des Zahnarztes der Regelversorgung entspricht, erhält er einen Zuschuss von der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 50 Prozent. An dieser Stelle kommt die Zahnersatz Bonusregelung ins Spiel. Wer zweimal jährlich eine Vorsorgeuntersuchung durchführen lässt und sich diese im Bonusheft bestätigen lässt, dies über fünf, zehn oder fünfzehn Jahre so handhabt, hat unter Umständen Anspruch auf eine höhere Zuzahlung von bis zu 65 Prozent durch die Krankenversicherung. Die Zahnersatz Bonusregelung gewährt also eine finanzielle Entlastung, auch wenn noch immer ein verbleibender Eigenanteil bleibt. Gesetzlich Versicherte sollten aus diesem Grund dringend eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Nach Ablauf der Wartezeit übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten für die professionelle Zahnreinigung und auch den Eigenanteil am gewählten Zahnersatz – auch wenn es sich um hochwertigen Zahnersatz handelt.