Zahnärztliche Leistungen

Alle Leistungen, die von einem Zahnmediziner erbracht werden, sind unter dem Oberbegriff zahnärztliche Leistungen zusammengefasst. Innerhalb dieser Leistungen unterscheiden sich die zahnärztlichen Leistungen selbstverständlich durch voneinander unabhängige Einzelleistungen, die jedoch auch in Kombination innerhalb einer Behandlung eingesetzt werden können. Ferner besteht noch ein großer Unterschied zwischen medizinisch notwendigen Regelleistungen, privatärztlichen Zahnarztleistungen und den Leistungen, die der Patient freiwillig und ohne tatsächlichen Bedarf in Anspruch nehmen möchte. Zahnärztliche Leistungen dieser Art sind meist professionelle Zahnreinigungen und andere, vergleichbare Maßnahmen, die von gesetzlich Versicherten privat bezahlt werden müssen. Die Regelleistungen beinhalten immer die Therapien der Regelversorgung, die durch die Diagnose festgelegt wird. Es handelt sich bei der Regelversorgung immer nur um medizinische Notwendigkeit. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlen nur die Regelversorgung. Zahnersatz im Zuge der Regelversorgung muss immer der günstigsten Lösung passend zur Diagnose entsprechen, auch wenn es bequemere, praktikablere und kosmetisch schönere Lösungen gibt. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen bei Zahnersatz immer nur für 50 Prozent der Gesamtkosten für die Regelversorgung auf. Entscheidet der Patient sich für hochwertigen Zahnersatz, muss er sämtliche Mehrkosten privat tragen. Privat Versicherte hingegen haben einen Anspruch auf Kostenübernahme der besten Leistungen, selbst wenn es sich um ein Implantat handelt. Zahnärztliche Leistungen für Privatpatienten werden grundsätzlich in der Höhe übernommen, wie sie vertraglich vereinbart wurden. Gesetzlich Versicherte hingegen müssen sich mit der Regelversorgung zufrieden geben oder eine Zahnzusatzversicherung abschließen, um bessere Leistungen in Anspruch nehmen zu können.