Vorsorgeuntersuchung

Die Vorsorgeuntersuchung ist eine ärztliche Leistung, die jede Person entsprechend des Lebensalters und der Lebenssituation in Anspruch nehmen kann. Vorsorgeuntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern sie zu den empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen zählen. Für Babys, Kleinkinder und Kinder in fortgeschrittenem Alter sind eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen inzwischen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten hiervon finden im ersten Lebensjahr statt. Bis zum Alter von 16 Jahren ist dann eine Reihe von weiteren Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben, bzw. empfohlen. Für Personen ab einem Alter von 30, 35 und 40 Jahren gibt es Empfehlungen für die Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung möglicher Krankheiten. Sie können, müssen aber nicht wahrgenommen werden. Schwangere haben Anspruch auf eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung im Rahmen der Schwangerschaft. Personen, die aufgrund einer genetischen Veranlagung oder ihres Lebensalters einem erhöhten Risiko bezüglich bestimmter Krankheiten ausgesetzt sind, haben ebenfalls Anspruch auf eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung. Ebenso übernimmt die Krankenkasse die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung einmal jährlich. Privatpatienten haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Übernahme der dabei entstehenden Kosten. Allerdings stehen Privatpatienten eine Reihe von speziellen Untersuchungsmethoden zur Verfügung, die gesetzlich versicherte Patienten aus eigener Tasche zahlen möchten, sofern sie diese in Anspruch nehmen.