Vorsorgepauschale

Der Staat fordert Eigenverantwortung vom Bürger bezüglich der Altersvorsorge und der persönlichen Vorsorge für den Fall von Unfällen und Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit – und der Bürger tut gut daran, hier wirklich Maßnahmen zu treffen. Die Kassen sind leer, wer in Rente geht, lebt nicht selten am Rand des Existenzminimums, wer pflegebedürftig wird leider ebenso und wer durch Unfall oder Krankheit seine Arbeitsfähigkeit verliert, droht in den sozialen Abgrund zu rutschen. Damit Bürger diesem Appell an mehr Eigenverantwortung nachkommen, wurden vom Staat zahlreiche Steuererleichterungen geschaffen. Der Vorsorgehöchstbetrag wurde inzwischen auf 1.900 Euro pro Kalenderjahr für Arbeitnehmer, Rentner und Beamte angehoben, für selbstständige auf einen Betrag von 2.800 Euro. Neu ist, dass aktuell ab 2010 auch die Krankenversicherung in die Vorsorgemaßnahmen mit einbezogen wird. Mit der Vorsorgepauschale hat der Staat einen weiteren Anreiz geschaffen. Sie beträgt 35,00 Euro pro Kalenderjahr und wird vom Finanzamt direkt vom Steuerbetrag abgezogen. Beträge zur privaten Vorsorge, die darüber hinausgehen, fließen in den Vorsorgehöchstbetrag mit ein.