Vorerkrankungen

Vorerkrankungen spielen in einigen Versicherungssparten eine große Rolle. Bei Abschluss einer Lebensversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Krankenversicherung wird im Antrag auf Versicherung grundsätzlich nach Vorerkrankungen gefragt. Der Antragsteller ist verpflichtet, hier wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Bezüglich der Krankheitsgeschichte interessiert sich die Versicherungsgesellschaft an dieser Stelle keinesfalls für die letzte Erkältung oder Grippe. Ernsthafte Krankheiten allerdings müssen zwingend angegeben werden. Der Versicherer kann nur durch wahrheitsgemäße Angaben zu Vorerkrankungen die persönlichen Risiken des Antragsstellers einschätzen und aufgrund dieser Angaben den Beitrag entsprechend berechnen, der möglicherweise mit einem Risikoaufschlag belegt werden muss. Als Vorerkrankung gelten hier alle Erkrankungen, die über einen längeren Zeitraum behandelt werden mussten, vielleicht sogar operativ und stationär und bei denen die Möglichkeit besteht, dass es zu Folgeschäden gekommen ist oder die Krankheit erneut ausbricht. Als Vorerkrankungen gelten jedoch auch alle chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Allergien, Schilddrüsenerkrankungen. Wer Vorerkrankungen in seinem Antrag auf Versicherung vorsätzlich verschweigt riskiert eine Kündigung des Vertrags seitens der Versicherung.