Tarifwechsel

Wer eine private Krankenversicherung abschließt, wählt bei Vertragsabschluss einen bestimmten Tarif. Die privaten Krankenkassen bieten in der Regel drei unterschiedliche Tarife an: den Basistarif, den Standardtarif und den Komforttarif. Der Basistarif ist hier der günstigste Tarif und entspricht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, ist allerdings wesentlich günstiger. Der Komforttarif umfasst sämtliche Leistungen und bietet eine optimale Absicherung. Innerhalb der einzelnen Tarife können zusätzliche Leistungen mit vereinbart werden. Unter Umständen ist es jedoch günstiger, von vornherein den höheren Tarif zu wählen, in welchem die benötigten Leistungen ohnehin enthalten sind. Ein Tarifwechsel ist während der Versicherungslaufzeit jederzeit möglich. Hat ein Versicherungsnehmer beispielsweise in der Phase seiner Existenzgründung den günstigen Basistarif abgeschlossen, muss er darin nicht verbleiben. Wenn die Einnahmen stabil sind und die Phase der Existenzgründung abgeschlossen ist kann er, sofern er es möchte, jederzeit einen Tarifwechsel in einen höheren Tarif vornehmen lassen um seine Gesundheit besser abzusichern. Ein Tarifwechsel ist allerdings auch umgekehrt jederzeit möglich: wenn die Einnahmen Sparmaßnahmen erfordern, ist es für den Versicherungsnehmer vorteilhaft, einen Tarifwechsel in den günstigen Basistarif vorzunehmen bis die finanzielle Lage sich wieder stabilisiert hat.