Tarifgruppe

Innerhalb der privaten Krankenversicherung wurden verschiedene Tarife geschaffen wie der günstige Basistarif, der Standardtarif und der Komforttarif. Innerhalb dieser Tarife jedoch erfolgt immer eine Einteilung der Versicherungsnehmer in Tarifgruppen. So wurde beispielsweise eine Tarifgruppe geschaffen für Selbstständige im Allgemeinen, eine spezielle Tarifgruppe gilt für Ärzte, eine weitere Tarifgruppe für Rechtsanwälte und andere Freiberufler. Ebenso gibt es jeweils eine Tarifgruppe für Studenten, Beamte und Beamtenanwärter. Die Krankenversicherungen errechnen ihre Beiträge grundsätzlich individuell für den Versicherungsnehmer anhand seines Lebensalters, seines Geschlechts und seiner persönlichen Risiken und sind damit wesentlich günstiger als die gesetzlichen Krankenkassen, die ihre Beiträge prozentual über das Einkommen des Versicherten errechnen. Jedoch arbeiten die privaten Krankenversicherungen innerhalb ihrer Tarife mit ihren eigenen Statistiken zu den Krankheitskosten bestimmter Berufsgruppen. Ärzte beispielsweise zahlen meist sehr niedrige Beiträge für die private Krankenversicherung, weil sie nur selten ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. In der Regel weiß ein Arzt selbst wogegen er sich behandeln muss und viele Ärzte behandeln sich bei Bedarf auch untereinander gegenseitig.