Tagegeld im Ausland

In der privaten Krankenversicherung ist je nach dem gewählten Tarif auch das Tagegeld im Ausland als Versicherungsleistung enthalten. Grundsätzlich wird, sofern die Leistung im Vertrag enthalten ist, bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus ein Tagegeld an den Versicherungsnehmer gezahlt um Verdienstausfälle auszugleichen. Wie hoch das Tagegeld ausfällt und ab welchem Tag es gezahlt wird, kann der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss wählen. Wenn der Versicherungsnehmer sich aus beruflichen oder privaten Gründen im Ausland befindet und dort erkrankt oder einen Unfall erleidet und ein stationärer Aufenthalt erfolgen muss, wird auch Tagegeld im Ausland gezahlt, sofern das Tagegeld im Vertrag grundsätzlich enthalten ist. Das Tagegeld im Ausland wird in der gleichen Höhe gezahlt wie es innerhalb von Deutschland auch fällig werden würde.