Sucht

Eine Sucht ist inzwischen fast in jeder Hinsicht als Krankheit anerkannt, die behandelt werden muss. Ist eine Person abhängig von einem Suchtmittel, einem Zwangsverhalten oder gar von einer anderen Person, spricht man von Sucht. Der Betroffene kann ohne das Suchtmittel oder ein bestimmtes Verhalten nicht existieren – oder glaubt dies zumindest. Bei Sucht ist meist von Alkoholsucht, Drogensucht oder Nikotinsucht die Rede, jedoch gibt es inzwischen weitere, anerkannte Krankheiten, die auf einem süchtigen Verhalten des Betroffenen basieren wie beispielsweise Essstörungen oder der Beziehungssucht. Therapeutisch gesehen muss hier jedoch unterschieden werden in Suchtformen, die tatsächlich körperliche Entzugserscheinungen auslösen wie es bei Alkohol, Nikotin und Drogen der Fall ist und anderen Süchten, die sich rein auf seelischer Ebene abspielen. Die Therapie wird entsprechend geplant und kann sowohl stationär als auch ambulant stattfinden, je nach Ausprägung und Art der Sucht. Die Krankenkassen übernehmen hierbei nicht alle Kosten: Nikotinsucht gilt als überwindbar, Kosten für Nikotin-Ersatzmittel oder Therapie in Form von Akupunktur oder einer Verhaltenstherapie muss der Betroffene selbst tragen. Bei einer vorliegenden Drogen- oder Alkoholsucht müssen sowohl die körperlichen als auch die seelischen Entzugserscheinungen der Sucht behandelt werden. Die Kosten müssen von den Krankenkassen getragen werden. Die Entgiftung kann nur in einem stationären Aufenthalt stattfinden, der Betroffene muss unter Aufsicht bleiben und darf keinen Zugang zu seinen Suchtmitteln erhalten. Die seelische Abhängigkeit wird im Rahmen einer Psychotherapie behandelt, die ambulant stattfinden kann – jedoch wird bei Sucht nach Drogen oder Alkohol ein stationärer Aufenthalt in einer entsprechenden Einrichtung empfohlen.