Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft muss ärztlich festgestellt werden. Hierfür wird die Frau körperlich untersucht, aber auch Urin- und Blutproben werden zur Diagnosebestätigung vorgenommen. Ein Ultraschallbild zählt ebenfalls zu den Diagnosemethoden. Die Maßnahmen zur Feststellung der Schwangerschaft werden vollständig von der Krankenkasse übernommen. Im Verlauf der Schwangerschaft hat die Schwangere das Recht auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen unter Zuhilfenahme von Ultraschalluntersuchungen in einer vorgeschriebenen Anzahl, der körperlichen Untersuchung und der Feststellung der Blut- und Urinwerte. Auch die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Privatversicherte haben hier, je nach Tarif, häufig den Anspruch auf bessere und teurere Untersuchungsmaßnahmen als gesetzlich Versicherte. e Anzahl von VorsorgeuntersGrundsätzlich ist eine bestimmtuchungen vorgeschrieben, jedoch liegt es im Ermessen des Arztes, wie häufig die Schwangere sich den Vorsorgeuntersuchungen unterziehen sollte. Bei einer Risikoschwangerschaft sind mehr Vorsorgeuntersuchungen notwendig als in einer normal verlaufenden Schwangerschaft. Einige private Gesellschaften bieten Privatversicherten für die Zeit der Schwangerschaft einen Tarifwechsel an. Für diese speziellen Tarife müssen während der Schwangerschaft und bis zur Geburt des Kindes keine Beiträge geleistet werden. Die Schwangerschaft müssen privat Versicherte sofort nach Bekanntwerden der Krankenkasse melden. Gesetzlich Versicherte müssen die Schwangerschaft nicht melden – die Krankenkasse erhält die Meldung durch den behandelnden Arzt.