Schwamm

Beim Schwamm ist in der Regel der Schwamm gemeint, der ein Haus oder eine Wohnung befallen kann. Hier handelt es sich um einen Befall von Pilzen, die dann auftreten, wenn ein Gebäude verfällt, wenn Wohnraum nicht ordnungsgemäß gelüftet wird oder auch trotz Lüftung Feuchtigkeit aufweist. Der Befall des Wohnraums mit Schwamm stellt für jeden Menschen ein erhebliches Risiko für die Gesundheit dar. Kinder und alte Menschen sind jedoch besonders gefährdet, an den Folgen von Schwamm ernsthaft zu erkranken. Die Symptome sind in den meisten Fällen ein dauerhafter Husten, der nicht vergeht, es kann sich sogar Asthma bilden, welches chronisch werden kann. Die Betroffenen leiden sehr häufig an diversen Infekten. Lungenentzündungen werden häufig registriert, wenn Wohnraum von Schwamm befallen ist. Mieter müssen Schwammbefall dem Vermieter melden und dieser ist verpflichtet, die Räumlichkeiten mit entsprechenden Maßnahmen vom Schwamm zu befreien und dafür zu sorgen, dass sich kein neuer bildet. In vielen Fällen kommt es hier zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und es müssen Gutachter eingeschaltet werden. Maßnahmen, die Vermieter zur Schwammbeseitigung treffen müssen, sind teuer und von daher versuchen viele sich mit Argumenten wie unzureichender Belüftung durch den Mieter zur Wehr zu setzen.