Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers

Wenn ein Versicherungsnehmer einen Antrag auf Versicherung stellt, so handelt es sich hierbei lediglich um einen Antrag auf Aufnahme. Grundsätzlich ist er in diesem Moment noch nicht Mitglied der Versicherung. Bei der Abgabe des Antrags müssen dem Antragsteller die allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgehändigt werden. In diesen Bestimmungen ist das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers eindeutig geregelt. Vom Rücktrittsrecht kann bereits direkt nach der Abgabe des Antrags Gebrauch gemacht werden. Der Versicherungsnehmer muss keine Gründe für seinen Rücktritt angeben. Mit der Zustellung der Aufnahmebestätigung durch die Versicherung besteht immer noch das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers. Wenn ein Rücktritt gewünscht ist, muss der Versicherungsnehmer diesen schriftlich formulieren und an die Gesellschaft übersenden. Wenn die Frist für den Rücktritt überschritten ist, hat der Versicherungsnehmer nur noch das Recht auf eine ordentliche Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfristen, die im Vertrag festgelegt sind.