Rücktransport

Wer Auslandsreisen vornehmen möchte oder aus geschäftlichen Gründen Auslandsreisen vornehmen muss, sollte sich über die Bedingungen zur Krankenversicherung im jeweiligen Land gut informieren. Mit vielen Ländern innerhalb Europas hat die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Das heißt, wer in einem solchen Land erkrankt oder einen Unfall erleidet ist dort über seine deutsche Krankenversicherung versichert. Es gibt jedoch viele Länder, mit denen das Sozialversicherungsabkommen nicht besteht. Auf dem amerikanischen, dem asiatischen und dem afrikanischen Kontinent beispielsweise ist ein deutscher Tourist oder Geschäftsreisender ohne Auslandskrankenversicherung nicht krankenversichert. Benötigt er ärztliche Behandlung, muss er diese selbst zahlen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung empfiehlt sich daher unbedingt für die entsprechenden Länder oder Kontinente, mit welchen das Sozialversicherungsabkommen nicht geschlossen wurde. Grundsätzlich kann ein Rücktransport auf Kosten der Krankenversicherung vorgenommen werden, jedoch muss feststehen, dass der Versicherte im Ausland nicht ausreichend ärztlich betreut werden kann bzw.notwendige Operationen nicht vorgenommen werden können. Sofern eine äquivalente Betreuung und medizinische Versorgung möglich ist, erfolgt kein Rücktransport auf Kosten der Krankenversicherung. Wer jedoch eine Auslandskrankenversicherung abschließt, kann diesen Punkt in den Vertrag aufnehmen lassen und grundsätzlich auf Rücktransport nach Deutschland bestehen.