Risikomanagement Versicherung

Unter dem Begriff Risikomanagement der Versicherung versteht man die systematische Zusammenstellung von Risiken und deren Bewertungen innerhalb eines Anwendungsgebietes. Besondere Bedeutung erfährt dieser Bereich in Bezug auf die private Krankenversicherung und deren Beitragsberechnung. Will man in die private Krankenversicherung eintreten und erfüllt generell die Zulassungsvoraussetzungen, so ist die Unterziehung einer Gesundheitsprüfung notwendig, damit der Versicherer beurteilen kann, unter welchen Voraussetzungen er den Betreffenden in seine Versicherung aufnimmt. Dieser Vorgang fällt letztlich unter den Bereich des Risikomanagements. Bei der gesundheitlichen Annahmeprüfung ist es uninteressant, ob man in der geprüften Zeit eine Grippe oder eine andere kleine Krankheit hatte, sondern es interessieren ernsthafte Erkrankungen und vor allem chronische Krankheiten. Dazu werden Besuche bei Allgemeinärzten innerhalb der letzten fünf Jahre und Krankenhausaufenthalte der letzten zehn Jahre geprüft. Auch die Bereiche psychologische Behandlungen, Operationen und Zahnersatz sind Punkte, die oft hinterfragt werden. Relevant bei der Bewertung des Risikos für den Versicherer sind hierbei die Erkrankungen, die auch langfristig wieder behandelt werden müssen. Ergibt die Prüfung in einem oder mehreren Teilen einen nicht dem Durchschnitt entsprechenden Fall, so kann es in diesem Tarifbereich zu einem Risikozuschlag kommen. Um jedoch eine ungerechtfertigte Beitragshöhe bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen im späteren Versicherungsvertrag zu verhindern, bieten viele Versicherer in derartigen Fällen Rückerstattungen von bis zu mehreren Monatsprämien pro Jahr an. Das Risikomanagement Versicherung führt eigene Versicherungsstatistiken aus denen klar hervorgeht, welche Personengruppen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Es gilt hier grundsätzlich im Interesse aller Versicherten – um Beitragssteigerungen weitgehend zu vermeiden – gefährdete Personengruppen mit einem Risikozuschlag zu versichern um das Risiko für die Versicherung selbst zu mindern. Einige Personengruppen müssen auf Grund des offensichtlichen Risikos abgelehnt werden.